Einspeisevergütung beim Balkonkraftwerk: lohnt sich das — oder Eigenverbrauch?
Theoretisch gibt es eine EEG-Einspeisevergütung auch für kleine Anlagen. Warum sie für die meisten Balkonkraftwerke trotzdem kaum eine Rolle spielt.
Balkonkraftwerke werden als Steckersolargeräte in aller Regel unentgeltlich eingespeist, nicht regulär EEG-vergütet — ein Vergütungsanspruch würde die Anmeldung als vollwertige Erzeugungsanlage mit separatem bidirektionalem Zähler und Einspeisevertrag voraussetzen. Die aktuelle EEG-Einspeisevergütung liegt laut Bundesnetzagentur (Inbetriebnahme Aug. 2026–Jan. 2027, bis 10 kWp) bei 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) — deutlich unter dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh, den Eigenverbrauch stattdessen erspart. Für die meisten Balkonkraftwerke lohnt sich deshalb eine Optimierung auf Eigenverbrauch statt auf Einspeisevergütung.
Wer sich mit Balkonkraftwerken beschäftigt, stößt früher oder später auf die Frage: Gibt es für eingespeisten Strom eigentlich eine Vergütung wie bei größeren Solaranlagen? Die kurze Antwort: theoretisch ja, praktisch spielt das für die meisten Steckersolargeräte kaum eine Rolle.
Wie Steckersolargeräte eingestuft werden
Ein als Steckersolargerät vereinfacht angemeldetes Balkonkraftwerk fällt in der Regel unter die sogenannte unentgeltliche Einspeisung — überschüssiger Strom, der ins Netz zurückfließt, wird nicht vergütet. Ein tatsächlicher Anspruch auf die reguläre EEG-Einspeisevergütung würde voraussetzen, die Anlage als vollwertige Erzeugungsanlage anzumelden statt als vereinfachtes Steckersolargerät — inklusive separatem bidirektionalem Zähler, einem Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber und den vollen EEG-Meldepflichten.
Die aktuelle Vergütungshöhe, falls man den Aufwand betreibt
Für Anlagen bis 10 kWp gilt laut Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027:
- Teileinspeisung: 7,70 ct/kWh
- Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh
Eine im Solarpaket I vorgesehene Anhebung um weitere 1,5 ct/kWh steht laut Bundesnetzagentur noch unter EU-beihilferechtlichem Vorbehalt und ist bislang nicht wirksam.
Warum Eigenverbrauch fast immer die bessere Wahl ist
Der entscheidende Vergleich: Ein durchschnittlicher deutscher Haushalt zahlt laut BDEW-Strompreisanalyse rund 37 ct/kWh für bezogenen Strom (Musterhaushalt, 3.500 kWh/Jahr, Datenstand August 2026). Jede kWh, die ein Balkonkraftwerk direkt im Haushalt deckt, erspart diesen vollen Preis — während dieselbe kWh, ins Netz eingespeist, nur die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh einbringt. Eigenverbrauch ist damit pro Kilowattstunde um ein Vielfaches wertvoller als Einspeisung.
Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand: Ein separater bidirektionaler Zähler, ein Einspeisevertrag und die volle EEG-Meldepflicht lohnen sich bei den vergleichsweise geringen Strommengen, die ein 800-Watt-Balkonkraftwerk einspeist, in aller Regel nicht — der zusätzliche Aufwand steht in keinem sinnvollen Verhältnis zur erzielbaren Vergütung.
Fazit: auf Eigenverbrauch optimieren, nicht auf Einspeisung
Für die allermeisten Balkonkraftwerk-Besitzer:innen ist die naheliegende Strategie, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms direkt zu verbrauchen — etwa durch passende Ausrichtung und indem größere Verbraucher gezielt in die Erzeugungsstunden gelegt werden — statt auf eine Einspeisevergütung zu setzen, deren Aufwand den Ertrag bei dieser Anlagengröße kaum rechtfertigt.