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Stromanbieter wechseln: Ablauf, Fristen und Ihre Rechte (2026)

Veröffentlicht am 26.8.2026

Ein Stromanbieterwechsel in Deutschland ist kostenfrei, unterbrechungsfrei und muss laut § 20a EnWG seit dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden technisch abgeschlossen sein (zuvor galt eine gesetzliche Obergrenze von 3 Wochen). Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim alten Vertrag. Ohne aktiven neuen Vertrag greift automatisch die örtliche Grundversorgung — eine Versorgungslücke ist gesetzlich ausgeschlossen.

Die größte Sorge beim Anbieterwechsel ist meist unbegründet: Die Stromversorgung wird dabei nie unterbrochen. Fällt der neue Vertrag aus irgendeinem Grund aus, greift automatisch die Grundversorgung Ihres örtlichen Netzgebiets — ein Haushalt ohne Stromlieferanten ist gesetzlich nicht vorgesehen.

So läuft der Wechsel ab

In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten Vertrag für Sie — Sie müssen selbst nicht kündigen, sondern schließen einfach den neuen Vertrag ab. Der neue Anbieter muss Ihnen laut § 20a EnWG unmittelbar in Textform bestätigen, ob und ab wann die gewünschte Belieferung beginnt.

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein und an jedem Werktag möglich sein — vorher galt eine gesetzliche Obergrenze von 3 Wochen ab Eingang der Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Sie Schadenersatz vom verantwortlichen Lieferanten oder Netzbetreiber verlangen, der die Beweislast für die Verzögerung trägt.

Der Wechsel selbst ist für Sie kostenfrei — § 20a EnWG verbietet ausdrücklich, dass der Anbieterwechsel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Kündigungsfristen im Überblick

  • Grundversorgung: jederzeit kündbar, meist 2 Wochen zum Monatsende (kann je nach örtlichem Grundversorger leicht variieren).
  • Sonderverträge ab dem 1. März 2022: nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit flexibel kündbar, maximale Kündigungsfrist 1 Monat.
  • Bei Preiserhöhung: zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht. Der Versorger muss eine Preiserhöhung mindestens 4 Wochen vorher ankündigen, in der Grundversorgung sogar 6 Wochen.
  • Bei Umzug: Sonderkündigungsrecht, wenn der bisherige Anbieter die Belieferung am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen fortsetzen kann — üblich sind 2 bis 6 Wochen Kündigungsfrist ab Umzugsdatum.

Was passiert, wenn ich gar nichts tue?

Ziehen Sie um oder kündigt Ihr bisheriger Lieferant, ohne dass Sie aktiv einen neuen Vertrag abschließen, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu einem höheren Preis als ein Sondertarif, aber ohne Unterbrechung. Ein Wechsel lohnt sich daher in aller Regel, sollte aber nicht aus Zeitdruck übereilt werden: Ein Vergleich der tatsächlichen Jahreskosten ist wichtiger als Geschwindigkeit.

Fazit

Der Anbieterwechsel ist seit 2026 spürbar schneller (24 Stunden statt bis zu 3 Wochen), kostenfrei und ohne Versorgungsunterbrechung — die größte praktische Hürde ist meist nur, die passende Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags im Blick zu behalten. Welcher dynamische Tarif zu Ihrem Verbrauch passt, zeigt der Live-Vergleich; einen Überblick über alle Anbieter mit ihren Besonderheiten liefert der Artikel Dynamische Stromtarife im Vergleich 2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel 2026?

Der technische Wechsel muss seit dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein und an jedem Werktag möglich sein. Zuvor galt eine gesetzliche Obergrenze von 3 Wochen ab Eingang der Anmeldung beim Netzbetreiber.

Bin ich beim Anbieterwechsel zwischenzeitlich ohne Strom?

Nein. Fällt der neue Vertrag aus, greift automatisch die Grundversorgung des örtlichen Netzgebiets — ein Haushalt ohne Stromlieferanten ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Kostet der Anbieterwechsel etwas?

Nein, § 20a EnWG verbietet ausdrücklich, dass der Lieferantenwechsel mit zusätzlichen Kosten für Verbraucher verbunden ist.

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